Darf ich ein Trampolin oder Badebecken aufbauen?
Trampolin und Badebecken
Ein Trampolin dient oft den Kindern zum Spaß, ist jedoch eher als Sportgerät zu werten. Sie unterliegen daher besonderen Regelungen, insbesondere bei der Verankerung. Der Pächter muss für die Verkehrssicherheit sorgen. Ebenso wie beim Badebecken muss vor dem Aufstellen auf Größe und Nähe zu den Nachbarn geachtet werden. Insbesondere ist vor dem Aufstellen von Badebecken und Trampolinen eine Zustimmung der Nachbarn und eine Genehmigung des Vorstands einzuholen. Diese Genehmigung kann den Mitgliedern bei Verstößen jederzeit entzogen werden. In Bezug auf Badebecken ist anzumerken, dass transportable Badebecken, sogenannte Planschbecken, keiner Erlaubnis bedürfen und dass der Einsatz von chemischen Zusätzen nicht gestattet ist. Beim Vorstand erhalten Mitglieder weitere Informationen hierzu.
Badebecken: Zusatz zum Pachtvertrag (PDF)
Zuletzt aktualisiert am 12.11.2023 von Frank Heit.