Fragen und Antworten

Was kostet ein Kleingarten ?

Kosten eines Kleingartens

Die Kosten für einen Kleingarten sind territorial unterschiedlich.
In der Regel betragen die Kosten für einen Kleingarten zwischen 250 € und 350 € im Jahr.
Eine Zusammenstellung der zur erwartenden Kosten im Gartenverein-Sonnenschein e.V. finden Sie hier.

Zuletzt aktualisiert am 24.03.2024 von Frank Heit.

Was muss ich bei Grill- und Feuerstätten beachten?

Grill- und Feuerstätten

In der Kleingartenanlage sind keine offenen Feuer gestattet, geschlossene Feuerkörbe und Grills müssen einen sicheren Stand haben und dürfen nicht unbeaufsichtigt genutzt werden. Dabei ist zu beachten, dass das Verbrennen von Grünschnitt, Laub, Hausmüll nicht gestattet ist. Ebenso darf die Rauchentwicklung die Gartennachbarn nicht stören. Alle Pächter und Mitglieder sind verpflichtet, sich eigenständig über die aktuell herrschenden Brandstufenwarnungen zu informieren.

Bezogen auf Gartenlauben gibt es ein Verbot von Öfen in den Lauben!

Zuletzt aktualisiert am 11.11.2023 von Frank Heit.

Was ist Kleingärtnerische Nutzung?

Kleingärtnerische Nutzung

Die kleingärtnerische Nutzung unterliegt zu jeder Zeit den gesetzlichen Bestimmungen des Boden-, Pflanzen- und Umweltschutzes, sowie Ordnung, Sicherheit und Brandschutz.

Entsprechend dem Bundeskleingartengesetz wird die kleingärtnerische Nutzung erfüllt, wenn mindestens 1/3 der Pachtfläche für den Anbau von Obst, Gemüse und sonstigen Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf genutzt wird. Zu beachten ist dabei, dass der gesamte Kleingarten in einem „guten Kulturzustand“ zu halten ist.
Siehe Rahmengartenordnung (PDF)

Zuletzt aktualisiert am 02.03.2024 von Frank Heit.

Was sind Gemeinschaftsstunden?

Gemeinschaftsstunden

Laut Mitgliederbeschluss muss jeder Pächter/Garten 5 Stunden jährlich Gemeinschaftsstunden leisten. Diese können an den Terminen geleistet werden, die Anfang jeden Jahres veröffentlicht werden. Nicht geleistete Stunden müssen von den Pächtern mit 12,50 €/Stunde vergütet werden. Auf Antrag können gemeinsam Aufgaben für individuelle Arbeiten zur Ableistung der Stunden vereinbart werden.

Eine dauerhafte Befreiung von Gemeinschaftsstunden ist nur mit einem ärztlichen Attest möglich.

Zuletzt aktualisiert am 03.02.2024 von Frank Heit.

Was ist bei Bodenverbesserung und Einsatz chemischer Mittel zu beachten?

Bodenverbesserung und Einsatz chemischer Mittel

Beim Einsatz von Düngemitteln ist biologischen Düngemitteln wie Gründung oder Kompost den Vorzug zu geben. Auf den Einsatz von chemischen Unkrautbekämpfungsmitteln und Salzen ist zu verzichten.

Siehe Rahmengartenordnung (PDF)

Zuletzt aktualisiert am 02.03.2024 von Frank Heit.

Darf ich ein Trampolin oder Badebecken aufbauen?

Trampolin und Badebecken

Ein Trampolin dient oft den Kindern zum Spaß, ist jedoch eher als Sportgerät zu werten. Sie unterliegen daher besonderen Regelungen, insbesondere bei der Verankerung. Der Pächter muss für die Verkehrssicherheit sorgen. Ebenso wie beim Badebecken muss vor dem Aufstellen auf Größe und Nähe zu den Nachbarn geachtet werden. Insbesondere ist vor dem Aufstellen von Badebecken und Trampolinen eine Zustimmung der Nachbarn und eine Genehmigung des Vorstands einzuholen. Diese Genehmigung kann den Mitgliedern bei Verstößen jederzeit entzogen werden. In Bezug auf Badebecken ist anzumerken, dass transportable Badebecken, sogenannte Planschbecken, keiner Erlaubnis bedürfen und dass der Einsatz von chemischen Zusätzen nicht gestattet ist. Beim Vorstand erhalten Mitglieder weitere Informationen hierzu.

Badebecken: Zusatz zum Pachtvertrag (PDF)

Zuletzt aktualisiert am 12.11.2023 von Frank Heit.

Darf ich Feuchtbiotope oder Teiche anlegen?

Feuchtbiotop/Teiche

Das Anlegen eines Teiches im Garten ist grundsätzlich gestattet, solange die Vorgaben der Rahmengartenordnung (PDF) eingehalten werden.

Zuletzt aktualisiert am 02.03.2024 von Frank Heit.

Darf ich Tiere in der Gartenanlage halten?

Tiere

Das Halten und Züchten von Tieren ist in der Gartenanlage nicht gestattet. Hunde sind zudem außerhalb des Gartens an der Leine zu führen und bei mitgebrachten Katzen ist auf den Vogelschutz zu achten. Zudem gilt für alle in den Garten mitgebrachten Haustiere, dass diese beim Verlassen der Anlage nicht in der Gartenanlage zurückgelassen werden dürfen.

Zuletzt aktualisiert am 11.11.2023 von Frank Heit.

Darf ich mit meinem Kraftfahrzeug die Anlage befahren?

Kraftfahrzeuge

Das Befahren der Gartenanlage mit motorisierten Fahrzeugen ist nur zum Be- und Entladen gestattet. Ein Abstellen der Fahrzeuge auf dem Vereinsgelände ist nur mit der ausgehändigten Parkberechtigung möglich. Die Parkberechtigung muss zwingend sichtbar am Fahrzeug angebracht werden.

Zuletzt aktualisiert am 02.03.2024 von Frank Heit.

Was muss ich bei einem Pachtwechsel beachten?

Pächterwechsel

Will oder muss ein Pächter seinen Garten aufgeben, so ist zunächst der Pachtvertrag, sowie alle Mitgliedschaften im Verein entsprechend der Satzung zu kündigen. Danach muss über den Vereinsvorstand ein Termin mit einem Wertermittler vereinbart werden, da das Wertermittlungsprotokoll die Grundlage für die Weiterveräußerung des Gartens, sowie die Umsetzung des Bundeskleingartengesetzes durch den Vorstand ist. Je nachdem ob der Pächter den Garten bis zur Frist weiter nutzen möchte oder nicht, kann er ggf. vorfristig einen Nachfolger vorschlagen. Die Suche nach einem Nachfolger kann der Pächter selbst übernehmen, oder den Vorstand um Unterstützung bitten.

Ist ein Nachfolger gefunden, sollte dieser mit dem Vorstand Kontakt aufnehmen, bevor der (Ver-)Kauf des Gartens abgeschlossen wird. Denn nur, wenn der Vorstand dem potenziellen Pächter zustimmt und einen Vertrag mit ihm eingeht, kann dieser den Garten auch rechtskräftig betreten und nutzen. In Bezug auf den Kaufpreis müssen sich alter und potenzieller Pächter ohne Einmischung des Vereins einig werden. Haben sich alter und potenzieller Pächter geeinigt und ist der Vorstand mit dem Nachfolger einverstanden, kann der Pachtvertrag geschlossen werden und der Altpächter tritt aus dem Pachtverhältnis aus.

Zuletzt aktualisiert am 11.11.2023 von Frank Heit.

Was muss ich bei meiner Gartenlaube beachten?

Gartenlaube

Die Grundfläche von Gartenlauben einschließlich überdachter Sitzfläche darf 24 m² nicht überschreiten. Ausnahmen sind lediglich unter Bestandsschutz stehende Lauben, die vor dem 03.10.1990 erbaut wurden. Diese sind jedoch grundsteuerpflichtig (Grundsteuer B) und der Pächter muss sich beim Finanzamt melden. Zudem dürfen Gartenlauben nicht derart gestaltet und eingerichtet sein, dass sie sich zum dauerhaften Wohnen eignen.

Zuletzt aktualisiert am 11.11.2023 von Frank Heit.