Was sind Gemeinschaftsstunden?

Gemeinschaftsstunden

Laut Mitgliederbeschluss muss jeder Pächter/Garten 5 Stunden jährlich Gemeinschaftsstunden leisten. Diese können an den Terminen geleistet werden, die Anfang jeden Jahres veröffentlicht werden. Nicht geleistete Stunden müssen von den Pächtern mit 12,50 €/Stunde vergütet werden. Auf Antrag können gemeinsam Aufgaben für individuelle Arbeiten zur Ableistung der Stunden vereinbart werden.

Eine dauerhafte Befreiung von Gemeinschaftsstunden ist nur mit einem ärztlichen Attest möglich.

Zuletzt aktualisiert am 03.02.2024 von Frank Heit.