Was muss ich bei einem Pachtwechsel beachten?

Pächterwechsel

Will oder muss ein Pächter seinen Garten aufgeben, so ist zunächst der Pachtvertrag, sowie alle Mitgliedschaften im Verein entsprechend der Satzung zu kündigen. Danach muss über den Vereinsvorstand ein Termin mit einem Wertermittler vereinbart werden, da das Wertermittlungsprotokoll die Grundlage für die Weiterveräußerung des Gartens, sowie die Umsetzung des Bundeskleingartengesetzes durch den Vorstand ist. Je nachdem ob der Pächter den Garten bis zur Frist weiter nutzen möchte oder nicht, kann er ggf. vorfristig einen Nachfolger vorschlagen. Die Suche nach einem Nachfolger kann der Pächter selbst übernehmen, oder den Vorstand um Unterstützung bitten.

Ist ein Nachfolger gefunden, sollte dieser mit dem Vorstand Kontakt aufnehmen, bevor der (Ver-)Kauf des Gartens abgeschlossen wird. Denn nur, wenn der Vorstand dem potenziellen Pächter zustimmt und einen Vertrag mit ihm eingeht, kann dieser den Garten auch rechtskräftig betreten und nutzen. In Bezug auf den Kaufpreis müssen sich alter und potenzieller Pächter ohne Einmischung des Vereins einig werden. Haben sich alter und potenzieller Pächter geeinigt und ist der Vorstand mit dem Nachfolger einverstanden, kann der Pachtvertrag geschlossen werden und der Altpächter tritt aus dem Pachtverhältnis aus.

Zuletzt aktualisiert am 11.11.2023 von Frank Heit.