Was muss ich bei Grill- und Feuerstätten beachten?
Grill- und Feuerstätten
In der Kleingartenanlage sind keine offenen Feuer gestattet, geschlossene Feuerkörbe und Grills müssen einen sicheren Stand haben und dürfen nicht unbeaufsichtigt genutzt werden. Dabei ist zu beachten, dass das Verbrennen von Grünschnitt, Laub, Hausmüll nicht gestattet ist. Ebenso darf die Rauchentwicklung die Gartennachbarn nicht stören. Alle Pächter und Mitglieder sind verpflichtet, sich eigenständig über die aktuell herrschenden Brandstufenwarnungen zu informieren.
Bezogen auf Gartenlauben gibt es ein Verbot von Öfen in den Lauben!
Zuletzt aktualisiert am 11.11.2023 von Frank Heit.