Was ist Kleingärtnerische Nutzung?
Kleingärtnerische Nutzung
Die kleingärtnerische Nutzung unterliegt zu jeder Zeit den gesetzlichen Bestimmungen des Boden-, Pflanzen- und Umweltschutzes, sowie Ordnung, Sicherheit und Brandschutz.
Entsprechend dem Bundeskleingartengesetz wird die kleingärtnerische Nutzung erfüllt, wenn mindestens 1/3 der Pachtfläche für den Anbau von Obst, Gemüse und sonstigen Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf genutzt wird. Zu beachten ist dabei, dass der gesamte Kleingarten in einem „guten Kulturzustand“ zu halten ist.
Siehe Rahmengartenordnung (PDF)
Zuletzt aktualisiert am 02.03.2024 von Frank Heit.