Darf ich mit meinem Kraftfahrzeug die Anlage befahren?
Kraftfahrzeuge
Das Befahren der Gartenanlage mit motorisierten Fahrzeugen ist nur zum Be- und Entladen gestattet. Ein Abstellen der Fahrzeuge auf dem Vereinsgelände ist nur mit der ausgehändigten Parkberechtigung möglich. Die Parkberechtigung muss zwingend sichtbar am Fahrzeug angebracht werden.
Zuletzt aktualisiert am 02.03.2024 von Frank Heit.