Was muss ich bei meiner Gartenlaube beachten?

Gartenlaube

Die Grundfläche von Gartenlauben einschließlich überdachter Sitzfläche darf 24 m² nicht überschreiten. Ausnahmen sind lediglich unter Bestandsschutz stehende Lauben, die vor dem 03.10.1990 erbaut wurden. Diese sind jedoch grundsteuerpflichtig (Grundsteuer B) und der Pächter muss sich beim Finanzamt melden. Zudem dürfen Gartenlauben nicht derart gestaltet und eingerichtet sein, dass sie sich zum dauerhaften Wohnen eignen.

Zuletzt aktualisiert am 11.11.2023 von Frank Heit.