von Jeannete Nehls

Im Einzelnen umfasst das folgende Aufgaben:

1. Verwaltung und Organisation der Gartenanlage:
Der Gartenverein ist dafür verantwortlich, die Gartenanlage zu verwalten und zu organisieren, z.B. durch die Vermietung der einzelnen Parzellen, die Pflege der Gemeinschaftsflächen und die Organisation von Veranstaltungen.

2. Beratung und Unterstützung der Mitglieder:
Der Gartenverein bietet seinen Mitgliedern fachliche Unterstützung und Beratung in Bezug auf die Bewirtschaftung der Gärten, z.B. durch Schulungen, Informationsveranstaltungen und Beratungsgespräche.

3. Konfliktmanagement:
Der Gartenverein ist Ansprechpartner für Konflikte, die zwischen den Mitgliedern der Gartenanlage entstehen können. Hierbei geht es beispielsweise um Fragen zur Nutzung und Gestaltung der Parzellen oder um Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Gemeinschaftsflächen.

4. Förderung des Gemeinschaftsgefühls:
Der Gartenverein fördert das Gemeinschaftsgefühl innerhalb der Gartenanlage durch die Organisation von gemeinsamen Aktivitäten wie Grillfesten, Arbeitseinsätzen oder anderen Veranstaltungen.

5. Interessenvertretung:
Der Gartenverein vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Behörden, Politik und anderen Institutionen, z.B. in Bezug auf Fragen der städtischen Planung, der Umwelt und des Naturschutzes.

6. Weiterentwicklung der Gartenanlage:
Der Gartenverein sorgt dafür, dass die Gartenanlage kontinuierlich weiterentwickelt wird, z.B. durch die Verbesserung der Infrastruktur, die Umsetzung von ökologischen Maßnahmen oder die Einführung neuer Angebote für die Mitglieder.


Insgesamt trägt der Gartenverein dazu bei, dass die Gartenanlage als gemeinschaftlicher Raum genutzt und gepflegt wird und dass die Mitglieder Unterstützung und Beratung bei der Bewirtschaftung ihrer Gärten erhalten.


Die Rahmengartenordnung des Landesverband Brandenburg der Gartenfreunde e.V. regelt das Wichtigste in unseren Kleingärten.