von Frank Heit

Wissenswertes

Liebe Vereinsmitglieder,

wie jedes Jahr gab es einige Fragen zur Stromrechnung unter anderem das Thema Verluste bzw. allgemeine Umlage des Vereins. Hierzu an dieser Stelle eine Erklärung, warum diese Beträge berechnet werden und wie diese Verluste / allgemeine Umlage entstehen.

In Kleingärten erfolgt die Versorgung mit Strom zumeist über von den Gartenfreunden gemeinschaftlich errichtete Anlagen mit einem Hauptzähler für die Anlage und Unterzählern für die Parzellen. Grundlage für die von den Leistungsbereitstellern geforderten Zahlungen für den Jahresverbrauch bilden der am Hauptzähler abgelesene Verbrauch und die Zählergebühr. Deshalb beinhaltet die vom Kleingärtner zu zahlende Gebühr sowohl einen variablen als auch einen festen (fixen) Bestandteil.

Der variable Anteil ist abhängig vom persönlichen Verbrauch, gemessen am Zähler in der Parzelle. Der fixe Bestandteil ergibt sich aus den Aufwendungen für die Möglichkeit, Strom entnehmen zu können. Er beinhaltet sowohl die vom kommunalen Versorger geforderte Anschlussgebühr („Zählermiete“) als auch den unvermeidbaren Verlust an Strom beim Betreiben der Versorgungsanlage. Das heißt, dass jeder Anschlussinhaber ohne Ausnahme die fixen Gebühren zahlen muss, unabhängig davon, ob und wie viel Strom er entnommen hat.

Allgemein entsteht der Verlust aus der Differenz des Zählerstandes durch den Hauptzähler und der Summe aus den Zählerständen der dazugehörigen Unterzähler (in den Parzellen/Verbrauchern). Unser Verein hat nur einen Hauptzähler und Unterzähler in 83 Parzellen. Gründe für die Verluste sind als Hauptfaktoren zu sehen:

  1. Eigenverbrauch der Unterzähler, die Zähler stehen ja selbst unter Spannung und verbrauchen dadurch ca. 26,28 kW/h im Jahr (83 Unterzähler x 26,28 kW/h = 2.181,24 kW/h – Gesamteigenverbrauch im Jahr)
  2. Netzverluste der Kabel und Leitungen durch Widerstände des Stromflusses in den Leitungen aufgrund derer Beschaffenheit wie Länge und Querschnitt und eingesetztem Material, man schätzt ca. 2-5 % Verlust vom Gesamtverbrauch.

Es entsteht also ein Verbrauch, auch wenn man keinen Strom entnommen hat. Da dem Kleingärtner Strom durch den Verein als Eigentümer der Versorgungsanlagen nur zum Einkaufspreis (Euro/KWh) berechnet werden dürfen, können sowohl die Verluste als auch die Zählermiete nicht einfach auf den Strompreis aufgeschlagen, sondern müssen extra ausgewiesen werden. Die dem Kleingärtner gestellte Rechnung muss demzufolge beinhalten:

  • Verbrauch an Strom (KWh),
  • anteilige Umlage für Verluste,
  • anteilige Grund- und Zählergebühr.

Notwendig ist, Zählergebühren und Verluste anteilig je angeschlossene Parzelle umzulegen, damit jeder für die Möglichkeit Strom zu entnehmen gleichmäßig belastet wird.